AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Anwendbarkeit der AGB
    1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hummels-DOG-Walker, Dipl.-Ing. Andrea Schröder (genannt HDW) und Tierhalter (genannt TH) als Betreuungsvertrag, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
    2. Der Betreuungsvertrag kommt zustande, wenn der TH das generelle Angebot des HDW, die Hundebetreuung/Gassigänge gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an HDW zum Zwecke der Hundebetreuung oder Gassigänge wendet.
    3. Die HDW ist jedoch berechtigt, einen Betreuungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauens­verhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die HDW aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch des HDW für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  2. Inhalt und Zweck des Betreuungsvertrages
    1. Der Betreuungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der HDW ausgeübt.
    2. Der HDW erbringt seine Dienste gegenüber dem Hunde in der Form, dass er betreut wird und/oder zu Gassigängen mitgenommen wird.
    3. Die HDW behält sich vor, die Betreuung/Gassigänge nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Betreuung verletzt hat. Abgebrochene Betreuungen/Gassigänge werden nicht rückvergütet und nur in Ausnahmefällen kompensiert.
    4. HDW verpflichtet sich, den Hund Art- und Verhaltensgerecht zuhalten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
    5. HDW ist nicht verpflichtet den Hund von Zecken, Kletten und Schmutz zu säubern.
  3. Termine
    1. Termine können persönlich, telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
    2. Termine, die der TH nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, können dem TH in Rechnung gestellt werden und sind dann innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.
    3. Bei Ausfall des HDW durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallenen Termine nicht berechnet.
  4. Honorar / Kosten/ Bezahlung
    1. Der HDW hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.
    2. Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Betreuungszeit oder Gassigänge, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Beträge werden je nach Vereinbarung am Monatsende abgebucht, sind zu überweisen oder bar zu zahlen. Bitte stellen Sie beim Lastschriftverfahren eine ausreichende Kontodeckung sicher, da bei einer Lastschriftrückgabe Gebühren und Kosten anfallen, welche wir Ihnen in Höhe von 10,- Euro in Rechnung stellen müssen.
  5. Mitwirkung des Tierhalters
    1. Während der Betreuungszeit durch HDW bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier, frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist.
    2. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der TH (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
    3. Der TH gibt Auskunft über Besonderheiten im Sozialverhalten des Hundes (Aggression, Jagdtrieb, Ängstlichkeit) und evtl. Auflagen des Ordnungs- bzw. Veterinäramtes
    4. Der TH versichert, dass der Hund steuerlich angemeldet ist und über ein Mindestmaß an Gehorsam verfügt. Evtl. Bußgelder trägt der TH.
  6. Tierärztliche Versorgung
    1. HDW wird ermächtigt, im Falle eines Unfalls oder Erkrankung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung zu beauftragen.
    2. HDW wird ermächtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden weiterbehandelnde Fachkliniken mit der tierärztlichen Versorgung zu beauftragen, sollte dies aus dem Befund der Tierarztpraxis erforderlich sein.
    3. Sollte HDW für Heilbehandlungen in kostenmäßige Vorleistung treten, stellt der TH HDW von allen anfallenden Kosten frei, auch wenn er die Vornahme ablehnt oder sie selber nicht hätte durchführen lassen.
  7. Vertraulichkeit / Datenschutz
    1. Der HDW behandelt die TH-/Hundedaten vertraulich.
    2. Punkt 7.1. ist nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausbildung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
    3. Der HDW führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem TH steht eine Einsicht in diese Akten nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.
  8. Rücktritt und Kündigung
    1. Der HDW kann jederzeit kündigen oder zurücktreten, wenn sich der TH nicht vertragsgemäß verhält. Das Recht zur sofortigen Kündigung/ Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des TH bleibt hiervon unberührt.
    2. Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der TH sein Tier nicht art- bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der TH über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der TH für den hierdurch entstanden Schaden und erbrachte Aufwendungen des HDW. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.
  9. Haftung
    1. HDW ist im Rahmen einer Tierhüter- bzw. Tierhaftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
    2. Der HDW haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HDW nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    3. HDW haftet nicht für Schäden an den betreuten Hunden.
    4. HDW haftet nicht für Schäden, die vom TH oder dessen Tiers verursacht werden.
    5. HDW wird nach besten Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der TH des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegeben falls auch die Polizei und das Tierheims Bünde und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können, und gesundheitliche Folgen wird keine Haftung übernommen.
    6. HDW übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind, wie auch Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren (Haustiere/ Wildtiere).
    7. Sollten HDW auf Wunsch des TH läufige Hündinnen betreuen, so übernimmt HDW für den Fall des Deckaktes keine Haftung
    8. Der TH versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den mitgeführten Hund besteht.
    9. Der TH haftet für sämtliche Schäden, die an den Fahrzeugen, Fahrzeuginneneinrichtungen, anderen Personen, Hundebetten, Möblierung im Betreuungsraum und Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
  10. Geltungsbereich
    Mit der Annahme einer Offerte des HDW (Hummels-DOG-walker, Dipl.-Ing. Andrea Schröder) zur Betreuung akzeptiert der TH die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
    Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Bünde.
  12. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Betreuungsvertrages insgesamt nicht tangiert.

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